Der CO2-Preis - FAQ

Einführung eines Preises für CO2-Emissionen für Erdgas  

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.

Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.

Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir, die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH, berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren.

Wir unterstützen Sie dabei durch vielfältige Angebote.
Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises:

Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?

Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?

Wir hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?

Ist mein Erdgasvertrag davon betroffen?

Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?

Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?

Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?

Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?

Ist es sinnvoll auf eine andere Heizungsart oder einen anderen Energieträger umzusteigen?

Was kann ich tun, um meinen Erdgas- oder Wärmeverbrauch zu reduzieren?