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Neue Bezeichnungen auf Wasserzählern
(vom 16.05.2019)
Schon seit 2006 werden für Wasserzähler die Vorgaben der EU-Richtlinie „Measurement Instrument Directive“ – oder kurz MID – angewandt. So ist sichergestellt, dass alle in Europa verwendeten Zähler gleich hergestellt werden. Entwicklung, Fertigung, Endprüfung und Inbetriebnahme; alles ist vereinheitlicht.
Für die Umsetzung dieser Vorgabe galt eine zehnjährige Übergangsfrist, die im Oktober 2016 endete. Seitdem dürfen bei Trinkwasserkunden nur noch Wasserzähler eingebaut werden, die der MID entsprechen.
Das betrifft nun auch mehr und mehr Siegener Gebäude und Haushalte. Der Grund: Turnusmäßig tauschen wir die Wasserzähler alle sechs Jahre gegen neugeeichte Messgeräte aus.
Was hat sich durch die MID geändert?
Von den MID-Vorgaben sind in erster Linie die Hersteller betroffen. Für Sie als Wasserkunde ändert sich so gut wie nichts. Der Wasserpreis bleibt gleich, die Zählergröße ebenfalls. Wenn wir bei Ihnen den alten Wasserzähler auswechseln, finden Sie auf Ihrem neuen Messgerät allerdings eine etwas andere Beschriftung.
In der europäischen MID wurden die Leistungsbereiche und Kennzeichnungen der Wasserzähler neu definiert. Bisher wurde die Zählergröße über die Angabe des Nenndurchflusses „Qn“ benannt. Der Nenndurchfluss entspricht der Hälfte des Maximaldurchflusses. Für ein Einfamilienhaus wurden beispielsweise Zähler der Größe Qn = 2,5 eingesetzt. Die neue, MID-konforme Bezeichnung eines solchen Zählers lautet Q3 = 4. Q3 bezeichnet den Dauerdurchfluss, also den größten Durchfluss, bei dem der Wasserzähler unter normalen Einsatzbedingungen zufriedenstellend arbeitet. Für die Zählergröße Q3 = 4 beträgt der Dauerdurchfluss beispielsweise 4 m³ pro Stunde. Allgemein stellt die Klassifizierung nach MID höhere Ansprüche an die Zähler. Die neuen Bezeichnungen haben also nichts mit einer veränderten Zählergröße zu tun.
Noch Fragen? Unter 0271 3307-170 oder 0271 3307-197 oder per E-Mail inbetriebnahme(at)svb-siegen.de helfen wir Ihnen gerne weiter.
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