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Bund erweitert Abgaben für den Klimaschutz - Auswirkungen auf Wärme und Verkehr

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(vom 07.10.2020)

Der Klimawandel stellt uns alle vor große Herausforderungen. Angesichts dessen hat sich die Bundesregierung bei den internationalen Klimaverhandlungen für ambitionierte Klimaschutzziele eingesetzt. Um diese Ziele zu erreichen, wurde Ende 2019 als Teil des Klimapaketes das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) beschlossen. Dadurch wird in Deutschland zum 1. Januar 2021 auch in den Sektoren Wärme und Verkehr ein Preis für CO2-Emissionen eingeführt. Das hat für Verbraucher unter anderem Auswirkungen auf die  Gaspreise. Die Siegener Versorgungsbetriebe (SVB) weisen in diesem Zuge auf die Wichtigkeit von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit hin und bieten ihren Kunden Hilfestellungen an, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.

„Als Energieversorger und „Inverkehrbringer“ von Erdgas sind wir verpflichtet, für die durch das von uns verkaufte Erdgas entstehenden CO2-Mengen entsprechende Zertifikate als „Verschmutzungsrechte“ zu erwerben.“, stellt SVB-Vertriebsleiter Peter Weil klar. Auf Basis des von der Bundesregierung festgelegten Preises für eine Tonne CO2 und des aktuell angesetzten Emissionsfaktors für Erdgas rechnen die Experten mit rund knapp 0,5 Cent netto mehr pro kWh Erdgas. Weil: „Die Änderungen an den staatlichen Preisbestandteilen können wir nicht beeinflussen. Wir können und möchten unseren Kunden aber dabei helfen, dass der erhöhte kWh-Preis sich weniger stark auf ihre Rechnungen auswirkt.“

Die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel will der Bund vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwenden. Das primäre Ziel des BEHG sei vor allem die Beschleunigung der Energiewende, heißt es von Regierungsseite.

Eine gute Möglichkeit, um den Auswirkungen des BEHG nachhaltig etwas entgegenzusetzen, sehen die SVB vor allem in Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch die Einbindung von regenerativen Energien wie zum Beispiel Solarthermieanlagen sind am Eigenheim inzwischen gut realisierbar. „Unsere Energieberater stehen jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam mit unseren Kunden die jeweils beste Lösung zu erarbeiten. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden im Hinblick auf das BEHG auch eine finanzielle Unterstützung für eine Vielzahl von nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen an. Bis zum Jahresende stellen wir noch einmal bis zu 40.000 Euro hierfür bereit.“, erklärt Weil. Genauere Informationen dazu gibt es hier.

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz - FAQ.

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