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Vorsicht vor unseriösen Anrufern

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(vom 21.04.2021)

Siegener Versorgungsbetriebe warnen vor betrügerischen Telefonanrufern – keine Angaben zu Zählernummern oder persönlichen Daten machen – ungewollten Anbieterwechsel widerrufen

Die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) warnen vor dubiosen Anruferinnen und Anrufern am Telefon, die es auf sensible persönliche Daten abgesehen haben. Mehrere SVB-Kunden haben dem Energie- und Wasserversorger gemeldet, dass es in den letzten Tagen vermehrt zu dieser illegalen Praxis komme. Die SVB rät deshalb allen Kundinnen und Kunden davon ab, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Das Ziel der Anruferinnen und Anrufer ist bekannt: Sie wollen an Kontoverbindungen kommen oder bestehende Energieverträge kündigen und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, für das sie arbeiten. „Allein der Name und die Zählernummer reichen aus, um diesen Vorgang auslösen zu können“, erklärt Peter Weil, Vertriebsleiter der SVB. Betroffene Kundinnen und Kunden erfahren vom ungewollten Anbieterwechsel oftmals erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten landen. Die SVB betonen: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Vertragsdaten unserer Kunden; wir fragen solche Informationen niemals telefonisch ab.“ Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0271 3307-250 an den Kundenservice der SVB wenden, das Team steht mit Rat und Tat gerne zur Seite. 

14 Tage Widerrufsrecht nutzen

Opfer der Betrugsmasche sollten sich umgehend mit den SVB in Verbindung setzen. Denn bevor wichtige Fristen ablaufen, müssen Betroffene vom Widerrufsrecht Gebrauch machen: „Verbraucherinnen und Verbrauchern steht das Recht zu, Vertragsabschlüsse egal ob vor Ort, am Telefon, im Internet oder bei Haustürgeschäften binnen 14 Tagen zu widerrufen“, ergänzt Peter Weil. Er versichert: „Unseren Kundenbetreuerinnen und -betreuern sind die Maschen der Telefonbetrüger bekannt. Wir unterstützen betroffene Kunden und prüfen die Gültigkeit der Kündigung ungewollter Lieferverträge, damit der ursprüngliche Zustand vor dem Betrug schnell und möglichst schadenfrei wiederhergestellt wird.“

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