SVB Förderprogramm
Wir unterstützen umweltfreundliches Engagement.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und individuell zu unserem umfangreichen Förderprogramm „Energieeffizienz“. Denn als lokaler Energieversorger wollen wir unsere Kunden finanziell bei der Heizungsmodernisierung und Energiesanierung unterstützen.
Vorgaben und Bedingungen
Das gesamte Fördervolumen beträgt 50.000 €. Die Vergabe der Förderbeträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Für den Erhalt der Mittel ist der Abschluss eines Erdgasliefervertrages und/oder eines Stromliefervertrages mit den SVB nötig.
Die Höhe des Förderbetrags kann je nach Geräteart durch verschiedene Vertragslaufzeiten variieren. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Fördermitteltabelle.
Die Beantragung von Fördermitteln kann bis spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme des zu fördernden Gerätes erfolgen. Einem späteren Antrag kann leider nicht entsprochen werden.
Endet der Erdgasbezug von den SVB innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit oder wird das bezuschusste Gerät außer Betrieb genommen, ist eine Rückabwicklung durch Erstattung des bezuschussten Betrages erforderlich.
Für die Beantragung des Förderbetrags benötigen wir folgende Unterlagen:
- SVB-Förderantrag ausgefüllt und unterschrieben
- Originalkaufbeleg über die Anschaffung des zu fördernden Erdgasgeräts
- Antrag auf Inbetriebnahme als Nachweis über den Einbau – ausgestellt durch einen konzessionierten Vertragsinstallateur
Sämtliche, von Ihnen zur Verfügung gestellten, Unterlagen erhalten Sie umgehend nach Überprüfung gemeinsam mit einer Kopie Ihres SVB-Förderantrags zurück. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschussbetrages auf Ihr im SVB-Förderantrag angegebenes Bankkonto.
Gerne senden wir Ihnen die erforderlichen Antragsunterlagen zu. Natürlich beraten wir Sie auch persönlich in einem Gespräch über den effizienten Energieeinsatz. Sprechen Sie uns einfach an!
SVB-Fördermitteltabelle
Geförderte Geräte |
Lieferbindung für: |
Förderbetrag bei 2 Jahren Laufzeit* |
Förderbetrag bei 3 Jahren Laufzeit* |
erdgasbetriebene Brennwertheizung (es werden maximal 50 Anlagen gefördert) |
Gas & Strom |
200,- € |
300,- € |
erdgasbetriebene Hybrid-Heizung (Kombination aus Gasbrennwertanlage und Wärmepumpe) |
Gas & Strom |
400,- € |
600,- € |
erdgasbetriebene Brennstoffzellen-Heizung |
Gas & Strom |
400,- € |
600,- € |
Solarthermieanlage (in Verbindung mit einer Erdgasheizung) |
Gas & Strom |
200,- € |
400,- € |
Photovoltaik (in Verbindung mit einer Erdgasheizung) |
Gas & Strom |
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für das 1. bis 3. kWp |
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je kWp 60,- € |
je kWp 100,- € |
für das 4. bis 6. kWp |
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je kWp 45,- € |
je kWp 75,- € |
Photovoltaik |
Strom |
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für das 1. bis 3. kWp |
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je kWp 20,- € |
je kWp 35,- € |
für das 4. bis 6. kWp |
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je kWp 15,- € |
je kWp 25,- € |
Erdgas- oder Strom-Koch/Backherd (Neu- und Ersatzbeschaffung) es werden insgesamt max. 50 Geräte gefördert, für Privathaushalte mit eigenem Gas- und/oder Stromzähler |
Gas oder Strom |
100,- € |
nicht wählbar |
Kühlschrank (Neu- und Ersatzbeschaffung) es werden insgesamt max. 50 Geräte gefördert, für Privathaushalte mit eigenem Gas- und/oder Stromzähler |
Gas oder Strom |
100,- € |
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strombetriebene Wärmepumpen-Heizung |
Strom |
200,- € |
400,- € |
E-Mobilität - Heimladestation |
Strom |
50,- € |
nicht wählbar |
E-Mobilität - Heimladestation |
Strom und Kauf SVB Ladestation |
100,- € |
nicht wählbar |
E-Bike oder Pedelec (für Privathaushalte mit eigenem Gas- und/oder Stromzähler) |
Strom |
100,- € |
nicht wählbar |
hocheffiziente Heizungspumpe (maximal 5 je Abnahmestelle, für Privathaushalte mit eigenem Gas- und/oder Stromzähler) |
Gas |
75,- € |
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Gebäude-Thermografie (kann je Gebäude nur einmal beantragt werden, für Privathaushalte mit eigenem Gas- und/oder Stromzähler) |
Gas oder Strom |
75,- € |
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*Je neu installiertem Gerät, bzw. Baumaßnahme.
Für eine Abnahmestelle kann innerhalb von 3 Jahren nur eine SVB-Fördermaßnahme beantragt werden. Werden zeitgleich mehrere Geräte installiert, kommt der höchste Betrag für eine einzelne Maßnahme zur Auszahlung.